Einführung

Düderode wird im Jahr 1055 in einer Urkunde bei der Gründung des Peterstiftes von Nörten erwähnt. Bei der Gründung des Peterstiftes wurden dem Stift wirtschaftliche Güter und Rechte übereignet, damit es seine kirchlichen Missionsaufgaben erfüllen konnte. Unter anderem erhält das Peterstift in Nörten Zehntrechte in Düderode vom Erzbistums Mainz. Das bedeutet, dass bereits vor der Ersterwähnung Abgaberechte von der Kirche in Düderode bestanden haben müssen, die beim Erbistum Mainz gelegen haben.  

Die Gründungsurkunde von 1055 und die Abschriften
Die Gründung des Peterstiftes in Nörten erfolgte durch den Erzbischof Luitpold von Mainz zu Ehren der heiligen Maria und des Apostels Petrus im Jahr 1055. Er beschenkte das Stift mit bischöflichem Tafelgut und zwei Mutterkirchen (Nörten und Geismar). Die Aufzählung der Schenkungen des Peterstiftes beginnt mit Ländereien in Nörten, eine Mühle wird genannt, Fischereirechte in der Leine, Marktrechte und den Zehnten des Ortes Nörten. Es folgen „Zehnte“ und Ländereien in 31 Orten, darunter die Nennung von Düderode . Die Orte der Zehntrechte und die Ländereien liegen sehr verstreut in unserer weiteren Umgebung. Von den 31 Ortschaften sind im späten Mittelalter zehn Ortschaften aufgegeben und damit „wüst“ geworden.

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Eine Originalurkunde zur Gründung des Nörtener Stiftes existiert nicht, aber es gibt mehrere Abschriften aus dem auch verloren gegangenen Messbuch des Erzbistums Mainz, in welches Erzbischof Luitpold alle Urkunden eintragen ließ. Im Mainzer Urkundenbuch werden diese Abschriften aus dem Messbuch angesprochen. Eine dieser Urkunden-Abschriften lag 1932 im Hauptstaatsarchiv München (B), eine weitere wurde im Staatsarchiv in Hannover (C) aufbewahrt und eine dritte lag im Staatsarchiv zu Magdeburg (D). Die Abschrift im Staatsarchiv Hannover ist Ende des 2. Weltkrieges verloren gegangen. Aber von der Abschrift im Staatsarchiv Hannover sind wiederum weitere Niederschriften erstellt, die in der Universitätsbibliothek in Göttingen, im Staatsarchiv in Wolfenbüttel und in der Landesbibliothek Hannover aufbewahrt werden.

Eine der frühen Abschriften aus dem Messbuch wurde durch Gudenus 1743 übersetzt, Johann Wolf (A) übersetzte 1799 eine Abschrift vom Notar Leonhard aus dem 16. Jahrhundert. Die Abschriften in den Staatsarchiven stimmen in den wesentlichen Teilen überein. Alfred Bruns (E) hat 1967 in seinen Untersuchungen zum Archiediakonat Nörten die Urkunde von 1055 nochmals ausführlich behandelt.
Die Ortsbezeichnungen und auch die Identifizierung einiger Ortschaften sind in den verschiedenen Abschriften und Niederschriften der Urkunde unterschiedlich. Man muss bedenken, dass die Eintragung im Messbuch schon 1055 erfolgt ist, die Übersetzungen stammen aus dem 16. Jahrhundert. Lese-, Übertragungs- und Schreibfehler in den Abschriften erschweren die genaue Festlegung. Für Düderode ist die Nennung wohl gesichert, in allen Abschriften wird Düderode – trotz abweichender Schreibweise – als Ortschaft identifiziert.

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In der Übersetzung von Wolf (A) heißt es:
„Im Namen der heiligen und unverteilbaren Dreifaltigkeit, den gegenwärtigen und zukünftigen Christen will ich hiermit zu wissen tun, dass ich Luipold, von Gottes Gnaden Erzbischof von Mainz, nach dem Rate meiner Klerisei und mit Zustimmung der Vasallen und Dienstmannschaft derselben Kirche ein Münster in Nörten zur Ehre der Mutter Gottes und Jungfrau Maria und des Fürsten der Apostel des heiligen Petrus zu bauen angefangen und zwölf Chorgeistliche, damit sie daselbst Gott dienen sollen, mit Zuwendung meiner unten verzeichneten Tafelgüter angestellt habe.“

Am Ende der Urkundenübersetzung heißt es:
„Diese übergebenen Güter sind auf meinen Befehl in mein Meßbuch eingeschrieben worden. Dasselbe Buch, zwei Meßgewänder von verschiedenen Farben, einen purpurnen Teppich und noch einen anderen mit eingewirkten Figuren von Tieren, den Altar damit zu bedecken, welchen ich errichten ließ und selbst eingeweiht habe, habe ich zur Bestätigung meiner Stiftung geschenkt. In Kraft meiner Gewalt, die ich ohne allen Verdienst, bloß der Gnade und Barmherzigkeit Gottes verdanke, habe ich gegen jeden Frevler, der sich erfrechen möchte, dieses zu übertreten, den Kirchenbann erlassen. Gegeben nach der Geburt unseres Herren im Jahr 1055, in der 8ten Indiction.“

Für „Dudingeroth“ wird der Ort Düderode in der Übersetzung (A) als gesichert angenommen. Das gilt auch für die anderen Nennungen von Dudiggeroth in (B), Dudigeruoth in (C) und Dudingerouth in (D). Auch in der Abhandlung (E) von Bruns ist Düderode identifiziert.
Für „Abdigeroth“ wird in (A) der Ort Appenrode – wüst bei Düderode angenommen, dagegen wird in (B) „Abdigroth“ für Abterode, Flur bei Hilkerode gehalten; die weiteren Bezeichnungen sind Aldiggerod in (C) und Aldigeroth in (D). In der Abhandlung (E) wird der Ort nicht erwähnt. Es wird neuerdings vermutet, dass „Aldigeroth“ (D) für Oldenrode stehen könnte . Eine wissenschaftliche Überprüfung steht noch aus. Allerdings werden 250 Jahre später in einer Urkunde im Jahr 1302 beim Verkauf der Burganteile von Westerhof und der Oldershäuser Dörfer an das Stift Hildesheim die Ortschaften „Olderdishusen“, „Dudingherode“, „Oldenrode“ und „Abbenrode“ genannt – Oldenrode und Appenrode werden getrennt angesprochen. Das deutet darauf hin, dass „Aldigeroth“ nicht mit „Oldenrode“ identisch ist.

Das Leben der Bauern in der Zeit um 1050
Es gibt keine Quellen, die das Leben der bäuerlichen Bevölkerung von Düderode aus dieser Zeit beschreiben, aber man kann sich vorstellen, dass die Verhältnisse wohl ähnlich waren, wie sie in anderen Überlieferungen dargestellt sind.

Die Bauern stellten den weitaus größten Anteil an der gesamten Bevölkerung des Landes, es waren etwa 90 Prozent. Die mittelalterliche Gesellschaft bestand aus drei Ständen: der Geistlichkeit, dem Adel und den Bauern. Man sprach vom: Lehrstand, Wehrstand und Nährstand. Die einen beteten, die anderen kämpften und die dritten arbeiteten. Die bäuerliche Bevölkerung ernährte zwar alle drei Stände, hatte aber die geringsten Rechte. Die Bauern erbrachten auch die Dienstleistungen für den Transport und den Bau von Befestigungen. Die Lasten lagen einseitig auf den Schultern der Bauern, der adelige Grundherr bot für die Frondienste und Abgaben seinen „Schutz“. Der Bauer war nicht wehrfähig, er konnte keinen Waffendienst leisten.
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Die Geistlichen, die für Kirche und Kloster tätig waren, kamen in der Regel aus dem Adel. Der Hochadel stellte den Landesherren (Herzog, Grafen) und besetzte die Führungsrollen im Reich (König/Kaiser). Der Stand war vorgegeben durch Geburt, dem man lebenslang angehörte. Ein sozialer Aufstieg war fast unmöglich. Heiratete jemand in einen unteren Stand, dann verlor er seine Privilegien und gehörte zum niedrigeren Stand. Das fest gefügte System wurde durch die Kirche abgestützt und gesichert, sie ist „von Gott vorgegeben“. Eine Auflehnung kam einer Lästerung gegen Gott gleich. Es dauerte noch etwa 740 Jahre bis zur Französischen Revolution im Jahr 1789 – bis die Gleichberechtigung als gesellschaftliches Grundrecht festgeschrieben wurde.

Es gab einen weiteren Unterschied im Mittelalter: die Freiheit und Unfreiheit der Person. Auch sie war angeboren und wurde durch die „christliche Ordnung“ gesichert. Die Unfreiheit betraf vor allen die Bauern. Es gab „freie“ und „unfreie“ Bauern. Der Begriff „Freiheit“ ist nicht mit der heutigen Begriffvorstellung erklärbar. „Frei“ waren diejenigen, die „waffenfähig“ geworden waren und damit an Rechtsdingen mitwirken konnte. „Unfrei“ war derjenige, der nicht waffenfähig war, im Schutz des Grundherrn stand und in Abhängigkeit bei Frondiensten und Abgaben war. Der Grundherr gab Grund und Boden an einen „Hintersassen“ zum Zweck der Bewirtschaftung ab. Diese Nutzungsrechte wurden im Lauf der Zeit den Bauern auf Lebenszeit vergeben und wurden allmählich erblich. Der Grundbesitz war in der Hand des Adels sowie der Kirchen und Klöster. Die Mehrzahl der Bauern war „unfrei“, es gab Abstufungen bis zur „Leibeigenschaft“. Bei den Siedlungsaktivitäten bestand für die Bauern die Chance, „frei“ zu werden, wenn sie ein Teil des urbar gemachten Landes zum Eigenbesitz erhielten. Manche gaben die „Freiheit“ freiwillig wieder ab und stellten sich unter den Schutz eines Herrn, der ihnen ihr Eigentum durch Waffenschutz sichern konnte. Dafür musste der Schutzsuchende wieder Abgaben und andere Dienste leisten. Die Rechtszustände waren durch Gewohnheitsrecht geprägt. Es gab noch kein „geschriebenes Gesetz“, durch Überlieferung wurden Rechtsnormen geschaffen. Das führte dazu, dass die Grundherren ihre Machtstellung als Gerichtsherren gegenüber ihrer Hintersassen ausdehnten, die Sozialordnung war durch die Machtstellung des Adels und der Kirche bestimmt.

Bauer mit Pflug. Walter Koschorreck (Kommentar und Übersetzung), Der Sachsenspiegel - Die Heidelberger Bilderhandschrift, (Nachdruck Frankfurt. 1989) S. 25 v. Der Sachsenspiegel ist die älteste Rechtssammlung des Mittelalters und wurde 1224 vom sächsischen Adligen Eike von Repgow niedergeschrieben. Er gliedert sich in das Landrecht (Rechte und Pflichten der freien Sachsen) und das Lehnsrecht. Zahlreiche Handschriften mit Miniaturen sind überliefert.

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Der Alltag im Mittelalter war durch das Prinzip der Ungleichheit gekennzeichnet. Jeder hatte seinen Platz im Leben, die Grenzen waren durch Geburt vorgezeichnet. Es herrschten strenge Hierarchien, der Stand wurde durch die Kleidung angezeigt. Die Ständeordnung war unverrückbar, sie war „gottgewollt“ .
Spuren der Hofstätten von Düderode aus der frühen Siedlungsphase im Mittelalter sind nicht erhalten. Trotzdem kann man sich aufgrund von Funden aus dieser Zeit gut vorstellen, wie man „auf dem Dorf“ gelebt hat. Das Dorf wird aus wenigen Hofstätten bestanden haben. Die Häuser waren einfach gebaut. Im Wohnteil des Hauses standen Holztisch, Schemel, Truhe und eine Pritsche. Aus der Feuerstelle entwich der Rauch in einer Luke im Dach. Die Feuerstelle diente zum Kochen und Heizen. Es gab in der Regel zwei Mahlzeiten am Tag. Die andere Hälfte des Hauses diente als Stallung und Scheune. Das Haus hatte ein mit Stroh bedecktes Dach. Die Wände bestanden aus Holzpfählen, die in den Boden gerammt sind. Die Pfähle wurden umflochten, mit Zweigen gefüllt und mit Lehm abgedichtet. Das Haus hatte eine Lebensdauer von etwa 15-20 Jahre. Neue Häuser wurden oft in der Nähe der noch nicht abgewirtschafteten Felder aufgebaut. Die Bauern bestellten den Acker. Sie hielten Rinder, die auch als Zugtiere dienten. Die Schweine und Schafe wurden in Gemeinschaftsherden in den Wald getrieben. Auch Hühner und Schafe wurden gehalten.



Der geschichtliche Hintergrund
Wie waren die Machtverhältnisse in der Zeit der Ersterwähnung von Düderode um 1055? Im regionalen Bereich herrschten die Grafen, im örtlichen Bereich die adeligen Grundherren. Ob in dieser Zeit bereits die Herren von Oldershausen die Grundherren von Düderode waren, bleibt im Dunkeln. Wahrscheinlich haben die Bauern in unseren Orten die machtpolitischen Verhältnisse der Herrschenden im Land nicht gekannt, sie waren zu sehr damit beschäftigt, sich und ihren Familien das Überleben zu sichern.

An der Spitze des Reiches stand vor 950 Jahren der von den Herzögen gewählte König, er übte seine Macht als „reisende Herrscher“ aus. Der Papst in Rom stand an der Spitze der Christlichen Kirche. Bei der Wahl oder die Einsetzung des Papstes kam es häufig zu Streitigkeiten. Die Kirche hatte einen beherrschenden Einfluss auf die Menschen im frühen Mittelalter, das Streben nach einem gottgefälligen Leben und nach dem Seelenheil stand im Mittelpunkt des Lebens. Staat und Kirche unterstützten sich wechselseitig. Mit dem moralischen Niedergang des Papsttums Anfang des 11. Jahrhundert verlor die Römische Kirche an Einfluss. In den Klöstern entstand der Reformgedanke zur Erneuerung der Kirche. Mit König Heinrich III. (1039-1056) erreichte der Einfluss der weltlichen Macht gegenüber der Kirche ihren Höhepunkt. Zur Zeit der Ersterwähnung von Düderode im Jahr 1055 war Heinrich III., der seit 1046 auch Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war, auf seinem 2. Italienfeldzug. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich IV (1056-1106) musste dagegen schmerzhafte Niederlagen im Konflikt mit den Päpsten einstecken, der Gang nach Canossa (1077) zeigt die Entwicklung zugunsten der Kirche deutlich an.
 

Der weltliche Machtbereich um 1055
In der Zeit um das Jahr 1055 hatte unsere Region im südlichen Sachsen ihre „Blütezeit“ gerade überschritten. Von 919 bis 1024 hatten die Sachsen aus dem Geschlecht der Liudolfinger die Herrscher im Reich gestellt, sie hatten ihre Wurzeln bei Gandersheim. Dadurch wurde unser Gebiet in dieser Zeit zum Stammland der Macht. Die sächsischen Herrscher waren mit Heinrich II. im Jahr 1024 ausgestorben und die königliche Herrschaftswürde war auf das Geschlecht der fränkischen Salier übergegangen. Damit verschwinden der Glanz und die Macht aus dem Sachsenland. Die Salier versuchten nun, ihre Macht im Reich insbesondere in Sachsen wieder herzustellen und stießen auf den Widerstand der sächsischen Grafen, die ihre Eigenständigkeit gefährdet sahen.

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Das Stammesherzogtum der Sachsen hatte sich im 9. Jahrhundert herausgebildet. In unserer Gegend – im südlichen Sachsen – waren die Liudolfinger das mächtigste Adelsgeschlecht, gefolgt von den Northeimern und Katlenburgern. Die Liudolfinger hatten große Besitztümer zwischen Leine und Weser. Sie hatten ihren Stammsitz bei Gandersheim und errichteten Mitte des 9. Jahrhunderts ein Eigenkloster in Brunshausen. Aus diesem sächsischen Adelsgeschlecht entstammten die „ottonischen“ Herrscher In nur einem Jahrhundert hatten die von den Franken unterworfenen Sachsen die Vorherrschaft im Reich gewonnen. Die Umwandlung der Herrschaftsverhältnisse zugunsten der Sachsen war vollzogen.
Die Christianisierung in Sachsen war zu Beginn des 9. Jahrhunderts durch den sächsischen Hochadel in Südsachsen unterstützt worden, kam aber erst im 10. Jahrhundert zum Abschluss. Nach dem Tod des jungen Königs Otto III. (983-1002) kam es in der Nachfolge zu einem Thronbewerberstreit, der durch den Mord an dem Bewerber Ekkehard von Meißen in Pöhlde 1002 eine Wende nahm. Die Mörder kamen aus dem Northeimer Grafengeschlecht. Heinrich II. – ein liudolfingischer Sachse aus der bayerischen Nebenlinie – wurde schließlich zum König gewählt. Er hat 1007/1013 den „Gandersheimer Kirchenstreit“ zugunsten Bischofs Bernward von Hildesheim entschieden. Für uns in Düderode-Oldenrode ist diese Urkunde zur Beendigung des Streites von besonderer Bedeutung, weil hier das erste Mal in unserer Gegend eine echte Grenzlinie beschrieben wird, die von der Domäne Fürstenhagen, über den Hohen Rott nach Harriehausen verläuft. Mit dem Tod von Heinrich II. im Jahr 1024 auf der Pfalz Grone bei Göttingen enden die sächsischen Herrscher aus dem „liudolfingischem“ Geschlecht.


Die Herrscher des Reiches wurden danach von 1024 –1124 von den Saliern gestellt. Nach der Wahl Konrad II. (1024 – 1039) kam sein Sohn Heinrich III. (1039 – 1056) an die Macht. Er drängte den Einfluss der Sachsen zurück und versuchte, die Eigenständigkeit des sächsischen Herzogtums und der Grafen zu brechen. Nach Heinrichs Tod im Jahr 1056 auf der Pfalz Bodfeld im Harz stürzte das Reich in eine schwere Krise. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich IV war 1056 gerade erst sechs Jahre alt. Heinrich IV wurde vermutlich in Goslar geboren. Für den jungen Heinrich führte zunächst seine Mutter Agnes die Regentschaft, sie vergab 1061 die bayerische Herzogwürde an den sächsischen Grafen Otto von Northeim. 1062 zwang der Erzbischof von Köln zusammen mit Otto von Northeim in einer spektakulären Aktion die Regentin zum Rücktritt. Sie entführten des jungen König Heinrich IV. Die Erziehung des jungen Königs und die Regentschaft übernahm nun der Erzbischof von Hamburg-Bremen. Nachdem Heinrich IV 1065 volljährig wurde und selbst die Regierung übernommen hatte, war es sein vordringliches Ziel, die durch die Regentschaft stark geschwächte Königsmacht wieder herzustellen. Sein Versuch, in Sachsen die Vorherrschaft zurück zu gewinnen, schlug zunächst fehl. 1073 musste er aus der Harzburg fliehen und in die Schleifung der königlichen Burgen im Harz einwilligen. Otto von Northeim stand an der Spitze des sächsischen Widerstandes. Im Jahr 1075 beendete Heinrich IV mit seinem Sieg bei Hommburg an der Unstrut den sächsischen Aufstand.

Der kirchliche Machtbereich um 1055
Wann und wie sich die erste christliche Gemeinde in Düderode gebildet hat, ist nicht bekannt. Kirchliche Lehensrechte des Erzbistums Mainz haben in Düderode – wie die Gründungsurkunde des St. Peter Stiftes in Nörten belegt - im Jahr 1055 bestanden. Bis zur Reformationszeit gehörte Düderode kirchlich zum Erzbistum Mainz. Es bestand eine Beziehung zum Stift Gandersheim, die auch erhalten blieb, nachdem Gandersheim im Jahr 1007 dem Bistum Hildesheim zugeordnet wurde. Das Patronat für die Kirche in Düderode hatte das Marienkloster Gandersheim. Im 13. Jahrhundert treten bei der Beurkundung häufig Ortspfarrer aus den Patronatskirchen des Benediktinerklosters St Marien vor Gandersheim auf, darunter auch verschiedene Pfarrer aus Düderode.

In einer Urkunde aus dem Jahr 1299 wird eine Landschenkung der von Oldershausen an ihre Kapelle in Oldershausen beschrieben, bei der verschiedene Zeugen beteiligt sind, u. a. ein Pfarrer Ludolf von Düderode mit seinem Gehilfen Johannes.

Namentliche Nennungen der Düderoder Pfarrer sind ab 1354 bis 1531 vereinzelt nachgewiesen, danach ist die Liste der Pfarrer nahezu vollständig erhalten. Das Patronat blieb bis 1574 beim Marienkloster in Gandersheim und ging dann an die Universität Helmstedt, ab 1819 haben die von Oldershausen das Patronat. Die Kirchenbücher sind ab 1675 und die Kirchenabrechnungen ab 1651 erhalten.

header_geschichteWir wissen einiges aus der Missionsarbeit in der frühen Zeit in unserer Gegend. Die frühen ersten Missionsarbeiten in der südsächsischen Gegend wurden vom Kloster Fulda durchgeführt. Die neuere Geschichtsforschung geht davon aus, dass in unserer Gegend keine Kirchengründungen auf die unmittelbare Tätigkeit vom heiligen Bonifatius oder Missionaren des Klosters Fulda zurückgeführt werden können. Man hat auch festgestellt , dass Südsachsen zur karolingischen Zeit noch nicht vollständig christianisiert war. 752 zerstörten die Sachsen im thüringischen Grenzland mehr als 30 Kirchen. Man vermutet, dass die Fuldaer Mönche sich im Gefolge des fränkischen Heeres aufgehalten haben und auf den wichtigen Heerstraßen ihre Missionsarbeit aufnahmen. In unmittelbare Nähe zu den Heerstrassen der alten Nord-Süd Verbindung Mainz-Fulda-Northeim-Hildesheim sowie die Ost-West Verbindungen von der Weser zum Harz und Thüringen ist Fuldaer Besitz durch Schenkung erkennbar. Nach den Jahr 780 wird die Missionsarbeit in wesentlichen vom Erzbistum Mainz getragen. Der Einfluss des Reichsklosters Fulda wurde zurückgedrängt, Ende des 10. und Anfang des 11. Jahrhunderts sind die Fuldaer Rechte verloren gegangen. Die Mainzer Missionsarbeit wurde verstärkt in den alten Siedlungsgebieten der Flusstäler von Leine und Rhume durchgeführt. Von Erfurt und Heiligenstadt gehen weitere Missionsarbeiten aus. Die Gründung des Bistums Hildesheim im Norden erfolgte im Jahr 815. Die Grenzen der Diözese Hildesheim richteten sich wahrscheinlich nicht ausschließlich nach den weltlich bestehenden Gaugrenzen aus, in unserer Gegend zwischen „Lisgau“ und „Ambergau“.

Vom Erzbistum Mainz sind in Südsachsen zwölf Mutterkirchen gegründet: Geismar, Nörten, Berka, Sieboldshausen, Dransfeld, Seeburg, Oedelsheim, Moringen, Oldendorf, Stöckheim, Greene und Hohnstedt. Die Mainzer-Mutterkirchen Hohnstedt und Greene verblieben auch bei der Gründung des Bistums Hildesheim im Mainzer Erzbistum. Beim Missionsausbau hatten die Mutterkirchen erheblichen Kirchenbesitz und Zehntrechte erworben. In der Regel hatte eine Mutterkirche zwei Bauerngüter sowie Knechte und Mägde, die den Besitz bearbeiteten. Auf 120 Seelen kamen ein Knecht und eine Magd. Die Entfernung von Kirchort zu Kirchort betrug etwa 7 km. Aus unserer unmittelbaren Umgebung wird von einer Synode des Erzbistums Mainz in Gittelde im Jahr 1028 berichtet, bei der auch ein Gottesurteil über einen Mordverdächtigen angerufen wurde. Ein Graf von Northeim war 1027 in Gittelde ermordet worden. Der Verdächtigte konnte sich von dem Verdacht reinigen, er musste wählen zwischen zwei Proben: Zwei Tage unter heißem geschmolzenen Eisen oder an einem Faden hängenden Schwert aushalten. Welche Wahl der Verdächtige getroffen hat ist nicht bekannt. Nach zwei Tagen trat er dem Gericht unverletzt entgegen und war vom Verdacht befreit.

Etwa um das Jahr 1050 wurde vom Magdeburger Bistum in der Münzwerkstatt von Gittelde der Magdeburger Pfennig geprägt. Der Gittelder Pfennig zählt zu den ältesten deutschen Münzen.

Der Ausbau der Mainzer-Kirchen fand mit der Gründung des Nörtener Stiftes im Jahr 1055 einen organisatorischen Abschluss. Der Probst des Stiftes Nörten übernahm später als Archidiakon die kirchliche Verwaltung der umliegenden zwölf Sedalbezirke. Nörten verwaltete die nördlichsten Gebietsteile des Erzbistums Mainz, die an das Bistum Hildesheim angrenzten. Diese Organisation hat 500 Jahre bestanden und ging mit der Reformation unter. Das Archidiakonat Nörten umfasste um das Jahr 1500 insgesamt 12 Sedesbezirke mit über 250 Pfarreien und Kapellen.

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Die Kirche von Düderode gehörte zur Mutterkirche St. Martinus von Hohnstedt (Sedes Hohnstedt ). Wann die St. Petri Kirche in Düderode mit Pfarrechten ausgestattet wurde, ist unbekannt. Es wird vermutet, dass die St. Petri Kirche wie auch die Albani-Kapelle in Oldenrode vom Marienkloster zu Gandersheim gegründet wurde. Die St. Petri Kirche in Düderode hatte noch vor der Reformation das Stift Gandersheim als Patron („Schirm- und Schutzherr“). Nach der Reformation ging das Patronat 1574 auf die Julius-Universität Helmstedt über. Erst Anfang des 18. Jahrhunderts übernahmen die Herren von Oldershausen das Patronat für die Petri Kirche in Düderode, das sie noch heute innehaben.

Zum Sedes Hohnstedt gehörten um 1500 folgende Pfarreien und Kapellen: St. Martinus Kirche in Hohnstedt, St. Bonifatius Kirche in Willershausen, Sebexen mit dem Stift Gandersheim als Patron, St. Marcus Kirche in Imbshausen, St. Stephanus Kirche in Ellierode mit Wiershausen und dem Stift Gandersheim als Patron, St. Martinus Kirche von Langenholtensen mit dem Kloster Wiebrechtshausen als Patron, St. Jacobus Kirche in Weißenwasser – wüst bei Kalefeld, St. Blasius Kirche in Ahlshausen, St. Nicolaus Kirche in Kalefeld, St. Mauritius Kirche in Edesheim, Kirche in Eboldshausen, Kirche in Sievershausen, St. Petri Kirche in Düderode, Kirche in Opperhausen, St. Nicolaus Kirche in Echte, Kapelle bei Westerhof und Mandelbeck, Kapelle Aschau bei Wiebrechtshausen, Kapelle in Oldershausen, Kirche in Westerhof, Kirchen in Denkershausen, Lagershausen, Vogelbeck und Dögerode.

Auch die zeitliche Zuordnung für die Gründung der Albani-Kapelle in Oldenrode ist schwierig. Im benachbarte Sedes Geismar war bereits im 9. Jahrhundert ein Albanspatrozinium für eine Kapelle bei Göttingen eingerichtet. Der frühe Ausbau der Pfarrorganisation ergibt sich aus der herausragenden Bedeutung des Albansklosters bei Mainz, das 805 gegründet worden war. Neben dem Bistumspatron Martin trat der Patron Alban im Erzbistum Mainz auf. Inwieweit auch für die Albanskapelle in Oldenrode eine frühe Gründung angenommen werden kann, ist offen. Die Albanskapelle wird um 1500 in der Aufstellung der betreuten Kirchen und Kapellen des Archidiakonats Nörten nicht mehr erwähnt. Im Jahr 1687 soll noch der Glockenturm der Albanskapelle existiert haben, in 1734 ist das Gebäude nicht mehr vorhanden.

Um das Jahr 1000 – etwa 50 Jahre vor der Stiftsgründung in Nörten im Jahr 1055 und der urkundlichen Erstnennung von Düderode – war ein Grenzkonflikt zwischen den Bistümern Hildesheim und Mainz eskaliert. Es ging um die Einnahmen des Zehnten der neu entstandenen Kirchen in unserer Gegend und um das wichtige Reichsstift Gandersheim. Die strittigen alten Grenzen – der Fluss Gande bei Gandersheim soll die alte Sprengelgrenze zwischen dem Bistum Hildesheim und dem Erzbistum Hildesheim gewesen sein – waren vom Bistum Hildesheim missachtet worden. Man hatte sich auf „mainzsches“ Gebiet ausgedehnt. Unsere Gegend war umstrittenes Grenzland und der Bischof von Hildesheim beanspruchte für sich auch das auf südlicher Seite liegende Stift Gandersheim.

Im Bistum Hildesheim wirkte in dieser Zeit der Bischof Bernward (993-1022), der sich mit dem Erzbischof Willigis von Mainz (975 – 1011) wegen der Diözesangrenzen der Bistümer einen erbitterten Streit lieferte, der über mehrere Jahrzehnte sogar die Herrscher des Reiches und die Päpste beschäftigte. Unser Gebiet wurde wahrscheinlich – trotz der alten Gebietszuordnung zur „mainzschen“ Bistumsseite – in der Zeit um 1000 vom Hildesheimer Bistum „betreut“. Das zeigt sich in den kirchlichen Zehntrechten des Hildesheimer Bistums in Echte und Weißwasser (wüst) bei Kalefeld, die nach Beendigung des Streites im Jahr 1007/1013 erhalten blieben. Auch die weiterhin bestehenden Zehntrechte und die Patronatsrechte des Stiftes Gandersheim in Oldenrode und Düderode bestätigen dies. In 1360 ging der Zehnte zu „Dudingerode“ vom Stift Gandersheim auf die adeligen Herren von Oldershausen über. Der Bischof Bertold von Hildesheim erneuerte die Zehnt-Verlehnung an die Herren von Oldershausen im Jahr 1481 . In 1510 erscheint in einer Urkunde der dritte Teil am halben Zehnten von Düderode bei einem Vergleich der Brüder Ludolph und Hans von Oldershausen.

Beim Beginn des „Gandersheimer Kirchenstreit“ stand vordergründig im Jahr 989 der Wunsch von Sophie, der Tochter des Kaisers Ottos II., von einem Erzbischof und nicht von einem Bischof im Kloster in Gandersheim eingekleidet und geweiht zu werden. Der Erzbischof Willigis von Mainz war bereit, den Wunsch zu erfüllen, er forderte seine alten Rechte für das Stift Gandersheim ein und löste so den Streit mit Bischof Osdag von Hildesheim aus, der die Weihe in „seiner Diözese“ selbst ausüben wollte. Willigis war ein erfolgreicher Bischof, er hat sein Erzbistum Mainz vergrößert und diente als Erzbischof und Kanzler unter der sächsischen Königen Otto I., Otto II., Otto III. und Heinrich II. Im Streit mit Bernward, dem Nachfolger von Bischof Osdag, war er – obwohl im Recht – der Unterlegene, weil Kaiser Heinrich II. und der Papst sich auf die Hildesheimer Seite schlugen.

Nach der Beendigung des Streites durch Kaiser Heinrich II. wurde die „neue“ Bistumsgrenze in 1013 nochmals in einer Kaiserurkunde bestätigt. Hildesheim war der Gewinner, das Stift Gandersheim wurde dem Bistum Hildesheim zugeschlagen. Aber wahrscheinlich musste Hildesheim „betreute“ Gebiete an Mainz zurückgeben. Es wird vermutet, dass Kalefeld – Echte – Düderode auch zu den „zurückgegebenen“ Gebieten gehörten. Düderode und Oldenrode waren wieder „mainzische“ Kirchendörfer und blieben das für die nächsten 500 Jahre bis zur Reformationszeit. Das gilt auch für die Zeit von etwa 1300 bis 1500, in der die „Oldershäuser Dörfer“ zum Stift Hildesheim gehörten. Das ist zunächst verwirrend, aber die Kirchen und Bistümer hatten großen Besitz und waren auch weltliche Herren über ihre Untertanen. Die Obrigkeit für Düderode war also in diesen 200 Jahren in weltlichen und höheren gerichtlichen Angelegenheiten der Bischof von Hildesheim und in religiösen Angelegenheiten der Erzbischof von Mainz. Man sieht, auch in frühen Zeiten konnte die Politik recht verwirrend sein.

Zurück zur Urkunde Kaiser Heinrichs II. Die Grenzfestlegung in der Urkunde von 1013 verlief nördlich von Oldenrode am „Hohe Rott“. In der Urkunde heißt es nach der Übersetzung von Erich Riebartsch : „…an Münchehof („Kaminaden“) südlich vorbei, bei Fürstenhagen durch das „Wigbertstal“ und die „Wigbertsschlucht“ zur Quelle der Eterna nördlich von Oldenrode, an ihr entlang über Harriehausen, dann zu Aue, diese abwärts bis nach Opperhausen…“

Die Quelle der Eterna ist wohl mit der Quelle des Rodenberg-Baches identisch, der am Fahrenberg entspringt. Möglich ist auch die Quelle des Baches, der an der Thomas Linde entspringt und in Höhe vom Harzhorn in den Rodenbach einmündet. Dieser Bach wurde früher „Dilliroder Bach“ genannt. Der Rodenbergbach fließt bei Harriehausen in die Eterna. Der Hinweis „nördlich von Oldenrode“ dient bei Riebartsch nur zur Erläuterung der geographischen Lage und ist in der Orginalurkunde im lateinischen Text nicht enthalten.

Wäre Oldenrode-Düderode in dieser Zeit schon eine bedeutende Siedlung gewesen, hätte man sie vermutlich in der Urkunde Heinrichs II. von 1007/1013 genannt. Es ist also anzunehmen, dass um das Jahr 1000 die Ortschaften nur aus wenigen Hofstellen bestanden haben. Aber trotzdem ist diese Urkunde für uns sehr interessant, weil erstmals Grenzen recht genau beschrieben werden und diese Grenze direkt unsere unmittelbare Gegend durchläuft.

Einer der Nachfolger Willigis war der Erzbischof Luitpold (1051 – 1059), er gründete 1055 das Petersstift in Nörten.

Ortsnamenforschung und Gründung
Die Ortsnamenforschung sieht die Namen mit der Endsilbe -ithi, -lar, -mar, -ingen als „alte Namen“ mit einer Besiedlung vor etwa 500 Jahren n. Chr. an, gefolgt von den Namensendungen mit -stedt, -heim, -leben, -büttel, -feld vor etwa 800 Jahren n. Chr. Es schließen sich die -hausen Dörfer an, sie werden oft als fränkische Siedlung angesehen. Die Ortsnamengruppe -rode und -hagen stammen aus dem 9.-12. Jahrhundert, dabei sind die -rode Dörfer nach den -hausen Dörfern in Südniedersachsen die zweitstärkste Ortsnamengruppe. Die -ingerode sind die ältesten -rode Orte. Die -rode Dörfer sind Rodungssiedlungen, die im Auftrag von adeligen Grundbesitzern oder von Klöstern gegründet wurden. Sie liegen oft in Grenzwaldungen zwischen verschiedenen Machtbereichen. Die Bestrebung der adeligen Grundherren und der Kirchen/Klöster war die Ausdehnung ihres Machtbereiches durch Erweiterung ihres Eigenbesitzes, dabei handelte es sich in der Regel um verstreut liegenden Grundbesitz. Die Abrundung der Machtgebiete in zusammenhängende Landgebiete wurde erst später wichtig.

Für unsere Gegend könnte das bedeuten:
Echte, Gittelde, Pöhlde (Palathi), Geismar sind altgermanische Siedlungen Northeim, Hohnstedt, Kalefeld sind frühe karolingische Siedlungen Harriehausen, Willershausen, Wiershausen und Oldershausen sind Siedlungen aus der frühen mittelalterlichen Siedlungsphase  Düderode, Oldenrode und Dögerode entstehen im 10. Jahrhundert. Die alte Bezeichnung von Düderode lautet im Jahr 1055 „Dudingeroth“, die Endung mit -ingeroth deutet auf einen frühen Rodungsort hin.

Bei der Gründung der Ortschaften besteht die Vermutung, dass Düderode und Oldenrode von der karolingischen Siedlung Kalefeld aus gegründet sind. Die Siedlungs- und Besitzstruktur im westlichen Harzvorland werden im 9. und 10. Jahrhundert stark durch das Königtum und die Missionierung beeinflusst. Bereits 830/40 wird Echte urkundlich erwähnt: es wird ein Besitz aus den Orten Echte, Edesheim, Hammenstedt an das Reichskloster Fulda übertragen. Im Jahr 889 wird Kalefeld genannt. In der so genannten Arnulf Urkunde werden damals dem ersten urkundlich bekannten Lisgau-Grafen Besitztümer um Kalefeld geschenkt. Um Kalefeld siedeln Königsfreie im 9./10. Jahrhundert. Ihre Freiheit beruht darin, dass sie auf Königsland (Rodeland) siedeln durften. Sie mussten den Kirchenzehnten und den fiskalischen Königszehnt entrichten, der an bestimmten Hebestellen und Zentren (Burgen) abzugeben war. Wahrscheinlich war Echte auch ein Platz, an dem der karolingische Zins für unsere Gegend eingezogen wurde.

Im Harzvorland werden 45 Orte genannt, bei denen „Reichsgut“ oder „Königsgut“ auftreten, davon vier Königspfalzen: Brüggen, Königsdahlum, Pöhlde, Grone. Als karolingisches Reichsgut werden Altgandersheim, Greene, Kalefeld, Gittelde, Wulften und Medenheim (wüst) genannt. Um die Orte entstehen Siedlungen durch Königsfreie. Königsfreie sind u. a. erkannt in Ildehausen, Harriehausen, Greene, Einbeck, Sebexen, Kalefeld, Echte, Förste.

Auch die Herren von Oldershausen hatten um Kalefeld Besitz. Man vermutet, dass die Vorfahren der Herren von Oldershausen Königsfreie gewesen sind, die von Kalefeld aus weitere Besiedlungen vorgenommen haben.

  Hans-Jürgen Klinge